LKW-Maut in Deutschland gilt ab 1. Juli 2024 für Fahrzeuge mit mehr als 3,5t technisch zulässige Gesamtmasse. Zeitgleich mit der Absenkung der Mautpflichtgrenze von mindestens 7,5t auf mehr als 3,5t technisch zulässige Gesamtmasse ab dem 01.07.2024 tritt eine neue sog. „Handwerkerausnahme“ in Kraft.